Autoglas-Schaden und Versicherung
Bei einem Glasschaden stellt sich schnell die Frage:
Wer übernimmt die Kosten?
Glasschäden am Fahrzeug werden typischerweise über die Teilkaskoversicherung reguliert. Auch eine Vollkaskoversicherung beinhaltet üblicherweise einen Teilkaskoschutz.
Welche Leistungen Ihre Versicherung konkret übernimmt, richtet sich allerdings immer nach Ihrem individuellen Versicherungsvertrag.
Versicherungsabwicklung
Auf Wunsch unterstützen wir Sie bei der Abwicklung Ihres Glasschadens.
Wir helfen bei den notwendigen Informationen und stimmen die weitere Vorgehensweise mit Ihnen ab.
Keine Voll- oder Teilkaskoversicherung?
Auch ohne Kaskoversicherung können Sie unseren Autoglas-Service selbstverständlich nutzen.
Wir erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot.
Da sich Scheibenpreise, Ausstattung und Arbeitsaufwand je nach Fahrzeugmodell deutlich unterscheiden können, ist eine seriöse allgemeine Pauschalpreisangabe nicht möglich.
Teilkasko ohne Selbstbeteiligung
Bei einer entsprechenden Teilkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung werden versicherte Glasschäden in der Regel entsprechend den Bedingungen Ihres Versicherungsvertrages übernommen.
Wir prüfen mit Ihnen gerne, was für Ihren konkreten Fall gilt.
Teilkasko mit Selbstbeteiligung
Hier muss zwischen einer Reparatur und einem Scheibentausch unterschieden werden.
Reparabler Steinschlag
Viele Versicherungen übernehmen eine fachgerechte Steinschlagreparatur vollständig und verzichten in diesem Fall auf die vereinbarte Selbstbeteiligung.
Ob dies bei Ihrem Versicherungsvertrag ebenfalls der Fall ist, hängt von dessen Bedingungen ab.
Wir klären das gerne mit Ihnen.
Scheibentausch
Muss die komplette Scheibe ersetzt werden, wird üblicherweise die im Versicherungsvertrag vereinbarte Selbstbeteiligung berücksichtigt.
Den darüber hinausgehenden versicherten Schaden übernimmt entsprechend der jeweiligen Vertragsbedingungen Ihre Versicherung.
Keine Rückstufung wie bei einem Haftpflichtschaden
Die Teilkaskoversicherung arbeitet grundsätzlich nicht mit demselben Schadenfreiheitsrabattsystem wie die KFZ-Haftpflicht- oder Vollkaskoversicherung.
Ein regulierter Glasschaden führt daher normalerweise nicht zu einer klassischen Rückstufung des Schadenfreiheitsrabatts.
Kostenfreier Leihwagen bei Scheibentausch
Wenn Ihre Scheibe ausgetauscht werden muss, stellen wir Ihnen auf Wunsch und nach Verfügbarkeit einen kostenfreien Leihwagen zur Verfügung.
So bleiben Sie während der Reparatur mobil.
Noch Fragen?
Rufen Sie uns einfach an.
Autohaus Lass e.K.
Holzmühlenstraße 5
22041 Hamburg-Wandsbek
Telefon: 040 - 6560700
E-Mail: info@auto-lass.de
Wir erklären Ihnen transparent, welche Schritte notwendig sind und unterstützen Sie bei der Abwicklung.


